Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Verantwortlichen und uns als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 1 Vertragsparteien und Definitionen
1.1 Vertragsparteien
Auftraggeber (Verantwortlicher): Der Auftraggeber, dessen personenbezogene Daten von uns verarbeitet werden.
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): Industrie-Ausrüstung und Automation Nord GmbH, Krabbenhöhe 19, 21465 Reinbek, Deutschland, vertreten durch Sonja Ussner.
1.2 Definitionen
- Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
- Verarbeitung: Jeden Vorgang, der sich auf personenbezogene Daten bezieht, wie das Erheben, Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, die Abfrage, die Nutzung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
- Unterauftragsverarbeiter: Eine natürliche oder juristische Person, die Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters verarbeitet.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Verarbeitung
2.1 Verarbeitungstätigkeiten
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Auftragebers und nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist.
2.2 Art der Daten
Die Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in einer separaten Anlage zu diesem Vertrag oder in dem zugrunde liegenden Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
2.3 Kategorien betroffener Personen
Die betroffenen Personen werden in einer separaten Anlage zu diesem Vertrag festgelegt.
2.4 Dauer der Verarbeitung
Die Dauer der Verarbeitung wird in einer separaten Anlage oder im zugrunde liegenden Vertrag festgelegt.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
3.1 Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf schriftliche oder dokumentierte Weisung des Auftragebers, es sei denn, die Verarbeitung ist durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben.
3.2 Vertraulichkeit des Personals
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich die Personen, die zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten berechtigt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder unter eine angemessene gesetzliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit fallen.
3.3 Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragnehmer implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor:
- Unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung
- Zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
- Unbefugter Weitergabe oder Zugriff
3.4 Datensicherheit
Der Auftragnehmer führt regelmäßig Sicherheitsbewertungen durch und dokumentiert getroffene Sicherheitsmaßnahmen.
3.5 Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftragebers an Unterauftragsverarbeiter übermitteln. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Datenschutzpflichten durch Unterauftragsverarbeiter.
3.6 Aktuelle Unterauftragsverarbeiter
Eine Liste der aktuellen Unterauftragsverarbeiter wird auf Anfrage vom Auftragnehmer bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragebers
4.1 Kontrollrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, sich davon zu überzeugen, dass der Auftragnehmer die Bestimmungen dieses Vertrags erfüllt.
4.2 Audit- und Inspektionsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, eine Audit oder Inspektion der Verarbeitungsvorgänge des Auftragnehmersvorzunehmen oder durch einen unabhängigen Dritten vornehmen zu lassen.
4.3 Benachrichtigungspflicht
Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich und ohne ungebührliche Verzögerung, wenn ein Verdacht auf Datenschutzverletzung vorliegt.
§ 5 Schutzmaßnahmen und Sicherheit
5.1 Technische Maßnahmen
Der Auftragnehmer implementiert folgende technische Sicherheitsmaßnahmen:
- Verschlüsselung von Daten in Transit und at Rest
- Zugriffskontrolle und Authentifizierung
- Firewall und Intrusion-Detection-Systeme
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches
- Backup und Disaster-Recovery-Maßnahmen
5.2 Organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer implementiert folgende organisatorische Sicherheitsmaßnahmen:
- Schulung und Sensibilisierung des Personals
- Zugriffskontrolle und Rollenmanagement
- Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien
- Incident-Response-Verfahren
- Regelmäßige Sicherheitsbewertungen
§ 6 Datenlöschung und Rückgabe
6.1 Datenlöschung nach Vertragsende
Nach Beendigung der Erbringung von Verarbeitungsdiensten löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten und bestehende Kopien, sofern nicht Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats die Speicherung verlangt.
6.2 Nachweispflicht
Der Auftragnehmer bescheinigt die Löschung oder Rückgabe der Daten gegenüber dem Auftraggeber.
§ 7 Internationale Datenübermittlung
7.1 Datenübermittlung außerhalb der EU/EWR
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/EWR ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftragebers und unter Einhaltung der Bestimmungen von DSGVO Kapitel 5 zulässig.
7.2 Standardvertragsklauseln
Bei Bedarf werden die EU-Standardvertragsklauseln verwendet, um angemessene Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten zu bieten.
§ 8 Haftung und Entschädigung
8.1 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags oder des Datenschutzrechts entstehen.
8.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist auf den Umfang begrenzt, der durch das zugrunde liegende Dienstleistungsabkommen festgelegt ist.
§ 9 Dauer und Beendigung
9.1 Vertragsdauer
Dieser AVV tritt in Kraft am Datum der Unterzeichnung und läuft so lange, wie der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftragebers verarbeitet.
9.2 Beendigung
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jederzeit mit schriftlicher Notiz beenden. Nach Beendigung müssen alle personenbezogenen Daten gelöscht oder an den Auftraggeber zurückgegeben werden.
§ 10 Sonstiges
10.1 Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Dieser AVV ist ein integraler Bestandteil des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrags.
10.2 Anwendbares Recht
Dieser AVV wird nach deutschem Recht ausgelegt und die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland sind zuständig.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anlage: Verarbeitungstätigkeiten
[Diese Anlage wird separat zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart und legt fest:]
- Genaue Verarbeitungszwecke
- Arten von personenbezogenen Daten
- Kategorien betroffener Personen
- Speicherdauer
- Art und Umfang der Verarbeitung
Unterzeichnung
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet und ist bindend.
Auftragnehmer:
Industrie-Ausrüstung und Automation Nord GmbH
Krabbenhöhe 19
21465 Reinbek
Geschäftsführer: Sonja Ussner
Datum: ___________________
Unterschrift: _________________________
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Er kann nach Bedarf angepasst werden. Für spezifische Anforderungen oder Anpassungen kontaktieren Sie bitte info@ian-gmbh.de.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wurde zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2026.